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Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum

by ingrid e johnson
Januar 8, 2026
in BLOG
Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum
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Dieser Text wurde am 8. Januar 2026 in englischer Sprache als Beitrag zur offiziellen Deutschlandreise des UN-Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Ausdrucksfreiheit eingereicht und anschließend ins Deutsche übersetzt.

 

Sehr geehrte Frau Sonderberichterstatterin,
sehr geehrtes Team des Hochkommissariats für Menschenrechte,

mit diesem Schreiben möchte ich einen Beitrag zu Ihrem offiziellen Besuch in Deutschland leisten, mit einem besonderen Fokus auf das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit von Menschen, deren Verhalten, emotionaler Ausdruck oder Präsenz im öffentlichen Raum nicht den vorherrschenden sozialen Normen entsprechen.

Auch wenn eine meiner eigenen Erfahrungen mit unfreiwilliger psychiatrischer Unterbringung außerhalb Deutschlands stattfand, sind die im Folgenden beschriebenen Muster auch in Deutschland zu beobachten und werfen ernsthafte menschenrechtliche Fragen auf.

1. Nicht-normativer Ausdruck und staatliche Reaktionen

Meinungs- und Ausdrucksfreiheit wird meist als sprachlicher, schriftlicher oder medialer Ausdruck verstanden. Weniger Beachtung findet Ausdruck durch den Körper, durch Emotionen, durch Präsenz oder durch Verhalten – insbesondere dann, wenn dieser Ausdruck nicht den gesellschaftlichen Erwartungen an „Ruhe“, „Rationalität“ oder „angemessenes“ Verhalten entspricht.

Menschen, die Freude, Verzweiflung, Aufgewühltheit oder unkonventionelles Verhalten im öffentlichen Raum zeigen, werden häufig als störend oder bedrohlich wahrgenommen. Statt mit Dialog, Neugier oder Deeskalation zu reagieren, wird ihnen nicht selten mit Polizeieinsätzen, Zwangsmaßnahmen oder psychiatrischer Unterbringung begegnet.

Diese Reaktionen wirken als Mechanismen der Zum-Stillung: Sie entziehen den Betroffenen die Möglichkeit zu sprechen, zu widersprechen, ihre Erfahrung zu erzählen oder sichtbar im öffentlichen Raum zu bleiben.

2. Polizeiliche Reaktionen auf emotionale oder verhaltensbezogene Unterschiede

In Deutschland wird die Polizei häufig als erste Instanz in Situationen emotionaler Belastung oder nicht-normativen Verhaltens eingesetzt. Zahlreiche Berichte und Zeugnisse weisen auf wiederkehrende Muster hin, darunter:

  • rasche Eskalation statt Deeskalation

  • körperliche Fixierung oder Zwang

  • Deutung von Belastung als Bedrohung

  • das Fehlen sinnvoller, nicht-polizeilicher Alternativen

Besonders gefährdet sind Menschen, die:

  • offen emotional oder expressiv sind

  • sich auf unkonventionelle Weise bewegen, kommunizieren oder die Welt wahrnehmen

  • auf überwältigende oder schmerzhafte Lebenserfahrungen reagieren

  • migrantisch oder rassifiziert sind

  • sozial isoliert sind oder über wenig Unterstützung verfügen

Verhalten allein wird so zum Anlass staatlichen Eingreifens – auch dann, wenn keine Straftat vorliegt und keine akute Gefahr besteht.

3. Polizeigewalt, Rassismus und tödliche Folgen

Auch in Deutschland, einschließlich Berlin, gibt es dokumentierte Fälle, in denen Polizeieinsätze gegenüber Menschen, die als „unkontrolliert“, emotional belastet oder normabweichend wahrgenommen wurden, zu schweren Verletzungen oder zum Tod geführt haben. Diese Vorfälle betreffen überproportional häufig rassifizierte Menschen, Migrant*innen und Menschen in Krisensituationen.

In Berlin – unter anderem in Bezirken wie Berlin-Spandau – zeigen Berichte wiederkehrende Muster:

  • Notrufe, die als „Störung“ gerahmt werden

  • polizeiliches Einschreiten statt sozialer oder gesundheitlicher Dienste

  • Eskalation statt Kommunikation

  • rassifizierte Gefahrenzuschreibungen

  • nachträgliche Narrative, die die Stimme der betroffenen Person delegitimieren

Wenn ein Mensch im Zuge eines solchen Einsatzes stirbt, wird sein Ausdruck – seine Stimme, sein Verhalten, seine Perspektive – unwiderruflich ausgelöscht. Tödliche Polizeigewalt stellt damit die extremste Form der Unterdrückung von Ausdruck dar.

4. Unfreiwillige psychiatrische Unterbringung (Zwangseinweisung)

In Deutschland ist unfreiwillige psychiatrische Unterbringung auf Grundlage der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zulässig. Obwohl diese Maßnahmen als Schutz deklariert werden, erlauben sie gravierende Freiheitsentziehungen – häufig nach polizeilichem Einschreiten und oft ohne Schutzmechanismen, die internationalen Menschenrechtsstandards genügen.

Zwangseinweisung bedeutet:

  • Verlust der Freiheit

  • Verlust rechtlicher Selbstbestimmung

  • Unterdrückung von Ausdruck

  • erzwungene medizinische Interventionen

Viele der betroffenen Menschen sind weder gewalttätig noch eine Gefahr für sich selbst oder andere, sondern werden untergebracht, weil ihr Verhalten oder Ausdruck als sozial inakzeptabel oder unverständlich gilt.

Diese Praktiken stehen im Widerspruch zu zentralen menschenrechtlichen Prinzipien wie Autonomie, Rechtsfähigkeit und Schutz vor Zwang, wie sie unter anderem in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert sind.

5. Veranschaulichende persönliche Erfahrung (kurz)

Um zu verdeutlichen, wie nicht-normativer, aber harmloser Ausdruck als Rechtfertigung für Zwang interpretiert werden kann:

In meinem eigenen Fall wurde ich unfreiwillig psychiatrisch untergebracht, nachdem ich dabei beobachtet wurde, wie ich allein im Carl-Schurz-Park in New York City tanzte – einem bekannten öffentlichen Park in einem Wohngebiet. Ich bedrohte niemanden, schadete mir selbst oder anderen nicht und beging keine Straftat. Dennoch wurde dieses Verhalten als ausreichende Grundlage für eine psychiatrische Unterbringung gewertet.

Diese Erfahrung zeigt, wie freudiger, körperlicher oder unkonventioneller Ausdruck in Pathologie oder Gefahr umgedeutet werden kann – mit dem Ergebnis des Freiheitsentzugs und des Verlusts der eigenen Stimme.

Obwohl die Unterbringung nur zwei Wochen dauerte, waren die Auswirkungen tiefgreifend und langanhaltend. Der plötzliche Verlust der Freiheit, das Nicht-Gehört-Werden und das Fehlen wirklicher Zustimmung – verstanden als informierte, freiwillige Entscheidung mit realen Alternativen – verursachten nachhaltigen Schaden und ein bis heute bestehendes Gefühl von Verletzlichkeit.

6. Abschreckende Wirkung auf Ausdruck

Die Normalisierung polizeilicher Eingriffe und unfreiwilliger Unterbringung erzeugt eine tiefgreifende abschreckende Wirkung. Menschen lernen, dass:

  • das Zeigen von Belastung zu Bestrafung führen kann

  • emotionale Intensität riskant ist

  • Anderssein im öffentlichen Raum den Verlust der Freiheit nach sich ziehen kann

Dies beeinträchtigt nicht nur persönlichen Ausdruck, sondern auch demokratische Teilhabe und gesellschaftliche Vielfalt.

7. Empfehlungen

Ich möchte den Sonderberichterstatter respektvoll bitten, im Rahmen des Deutschlandbesuchs folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Anerkennung unfreiwilliger Unterbringung als Frage der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit – und nicht ausschließlich als Gesundheits- oder Sicherheitsfrage – angesichts ihrer direkten Auswirkungen auf Autonomie, Rechtsfähigkeit und öffentliche Sichtbarkeit.

  • Kritische Überprüfung der Rolle der Polizei in Situationen emotionaler oder verhaltensbezogener Unterschiede, einschließlich der Analyse von Eskalationsmustern und der Entwicklung nicht-polizeilicher, nicht-zwanghafter Alternativen.

  • Prüfung der Praxis der Zwangseinweisung im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards, insbesondere in Bezug auf Autonomie, Verhältnismäßigkeit, Zustimmung und das Vorhandensein sinnvoller Alternativen.

  • Untersuchung des Zusammenspiels von Rassismus, Polizeiarbeit und Zwangsmaßnahmen gegenüber nicht-normativem Verhalten, einschließlich der Rolle rassifizierter Gefahrenzuschreibungen.

  • Förderung gemeindebasierter, peer-geleiteter und nicht-zwanghafter Unterstützungsformen als Alternativen zu Inhaftierung und Zwang.

  • Systematische Einbindung von Menschen mit eigener Erfahrung von Polizeieinsätzen und Zwangsunterbringung in Monitoring-, Evaluations- und Reformprozesse.

  • Einrichtung unabhängiger, von Betroffenen getragener Arbeitsgruppen, bestehend aus Menschen mit Erfahrung mit veränderten Realitäten, Polizeieinsätzen und Zwangsunterbringung, mit dem Auftrag:

    • Erfahrungswissen über Eskalationsdynamiken zu sammeln,

    • praxisnahe, nicht-zwanghafte Handlungsstrategien zu entwickeln,

    • zu Ausbildungsprogrammen für Polizei und Ersthelfer*innen beizutragen und

    • präventive Bildungsarbeit zu unterstützen, einschließlich altersgerechter Programme in Schulen, die Unterschiedlichkeit normalisieren, Angst abbauen und frühe Kompetenzen in Zuhören und Deeskalation fördern.

8. Schlussbemerkung

Meinungs- und Ausdrucksfreiheit muss auch die Freiheit einschließen, im öffentlichen Raum Mensch zu sein – emotional, unkonventionell, freudig oder belastet – ohne die Angst, durch Gewalt oder Freiheitsentzug zum Schweigen gebracht zu werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Rückfragen oder weiterführende Informationen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid e Johnson

Gründerin von RECASAS, Berlin

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Auf meinem Blog teile ich Selbstmanagement-Strategien, um Wohlbefinden und die Resilienz zu stärken. Mit meiner Initiative RECASAS ist es meine Mission, mitfühlende, peer-gestützte Unterstützung und Gemeinschaft für Menschen mit emotionalen und sozialen Herausforderungen zu bieten und Resilienz, Empowerment und Selbstbestimmung zu fördern.

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